Kranken­haus-Struktur­gesetz

Was ändert sich im Gesundheits­wesen?

Krankenhausstrukturgesetz - Nachhaltige Verbesserung des Gesundheits- und Versorgungswesens

Im Januar 2016 verabschiedete das Ministerium für Gesundheit das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung, kurz Krankenhausstrukturgesetz, um damit unser Gesundheits- und Versorgungswesen nachhaltig zu verbessern. Streng genommen handelt es sich dabei gar nicht um ein einziges Gesetz, sondern um einen Erlass zur Änderung verschiedener Gesetze im Gesundheitswesen, ein sogenanntes Änderungsgesetz. Die Frage ist aber zunächst:

Warum brauchen wir ein neues Gesetz zur Regelung der Gesundheitsversorgung?

Schon seit Langem stehen unser Gesundheitssystem und das Krankenhauswesen im Fokus der Kritik. Wiederholte Hygieneskandale, unzureichend ausgebildete oder schlecht bezahlte Pflegefachkräfte und räumliche Engpässe schaden dem Image vieler Krankenhäuser. Immer wieder werden fehlende finanzielle Mittel als Grund für diese Missstände angegeben. Die Bundesländer würden ihrer Investitionspflicht nicht nachgehen und die Kosten blieben so allein an den Krankenkassen hängen.
Der Vergleich mit anderen Ländern lässt diese Ineffizienz unseres Versorgungssystems deutlich erkennen. Vor allem die Niederlande zeigt uns wie man es besser macht. Denn in der direkten Gegenüberstellung muss man feststellen, dass trotz verhältnismäßig hoher Ausgaben von Seiten der Krankenkassen und Patienten in Deutschland nur eine relativ durchschnittliche Leistung erbracht wird. An dieser Stelle setzt das Gesundheitsministerium jetzt an und führt mit der Gesetzesänderung zahlreiche Neuerungen und Budgetaufstockungen ein.

Welche Neuerungen bringt das Gesetz für eine bessere Versorgung?

Das Credo lautet: gut versorgt, sicher, nah.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Damit sind vor allem die Stärkung der Qualität der Krankenhäuser, die Ausbildung und Aufstockung von Fachpersonal sowie die optimale Erreichbarkeit der Gesundheitseinrichtungen für Jedermann gemeint. Nummer eins auf der Liste der Neuerungen ist das Pflegestellenförderprogramm. In Zukunft soll verstärkt Wert auf die Amelioration der Ausbildungs-Prozedur gelegt und zusätzlich insgesamt mehr Fachpersonal eingestellt und ausgebildet werden. Der Bund unterstützt dieses Vorhaben in den nächsten zwei Jahren mit insgesamt rund 660 Millionen Euro. Ab 2019 sollen dann jährlich 330 Millionen zur Verfügung stehen. Durch das erhöhte Personalvolumen erhoffen sich die Verantwortlichen eine wesentliche Verbesserung der Betreuungsqualität in den rund 2.000 deutschen Krankenhäusern. Einen weiteren Anreiz, um eine dauerhafte Erhöhung der Belegschaftsstärke zu erreichen, stellt der ab 2017 geltende Pflegezuschlag, der den Versorgungszuschlag ablösen wird. Dieser berechnet sich nach dem Personalkostenaufwand der einzelnen Gesundheitseinrichtungen. Weitere 500 Millionen Euro stärken so das Investitionsbudget der Kliniken.
Neben der Verbesserung der Pflegeleistung steht im Zuge der Qualitätssicherung auch die Hygiene auf der Agenda. Die Aus- und Weiterbildung der zuständigen Mitarbeiter sollen ausgeweitet und die Aufstockung der Belegschaft gefördert werden.
Um eine kontinuierliche und nachhaltige Optimierung zu erreichen, werden die Qualitätskontrollen ausgeweitet und Korrekturen konsequenter umgesetzt. Außerdem dient die Qualität in Zukunft als zusätzliches Kriterium für die Krankenhausplanung und besonders vorbildliche Einrichtungen werden mit Qualitätszuschlägen belohnt.
Der häufig kritisierten Ungleichheit der Finanzierungsdistribution zwischen Krankenkassen und Ländern soll eine Regelung für eine verbesserte Krankenhausfinanzierung entgegenwirken. Im ersten Schritt werden bestehende Zuschläge überdacht und gegebenenfalls modifiziert und dann nach einer gründlichen Prüfung, wenn nötig, neue Finanzierungsmöglichkeiten eingeführt. Außerdem überprüfen die zuständigen Ämter nun genauer die Verteilung der Gelder an die einzelnen Einrichtungen. Mit Hilfe des neuen Strukturfonds werden zusätzliche Vorhaben, wie beispielsweise die Umwandlung von überflüssig gewordenen Kapazitäten zu Pflegeeinrichtungen oder ähnlichem gefördert, unter der Voraussetzung, dass sich die Länder in gleicher Weise an dem jeweiligen Projekt beteiligen. Um Krankenhäuser mit einer großflächigen stationären Notfallversorgung unter die Arme zu greifen, werden Notfallleistungen nun großzügiger vergütet und zusätzlich bezuschusst, sodass ein erhöhter Anreiz zur Ausweitung dieses Geschäftsfeldes entsteht.
Das Kernziel der Reform ist und bleibt es, eine flächenübergreifende Qualitätssteigerung in deutschen Krankenhäusern zu erreichen. Aus diesem Grund steht auch das allgemein gültige DRG-System auf der Probe. Dieses schließt gleiche oder ähnliche Fälle zu Gruppen zusammen, die codiert an ein EDV-System weitergegeben werden, um eine Abrechnung zu erleichtern. Erfahrungsgemäß entsprechen die gängigen Pauschalbeträge aber nicht den tatsächlichen Kosten. Deshalb wurde ein Expertenteam damit beauftragt, das System zu prüfen und an den geeigneten Schrauben zu drehen. In Verbindung mit dem DRG- System steht auch die Ausweitung der Pflegeleistungen für Patienten. In Zukunft soll es einfacher sein, im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt Leistungen wie Kurzzeitpflege, häusliche Krankenpflege oder die Unterstützung einer Haushaltshilfe in Anspruch nehmen zu können.
Schließlich möchte das neue Gesetz auch dazu beitragen, eine lückenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland zu gewährleisten und die aus der hausärztlichen Betreuung bekannte Landflucht zu vermeiden. Deshalb fördert der Bund den Erhalt von Kliniken in ländlichen Gebieten mit dem sogenannten Sicherstellungszuschlag.

Welchen Effekt hat das neue Krankenhausstrukturgesetz auf unser Gesundheitssystem?

Das Hauptziel der Gesetzesreform ist auf jeden Fall die Steigerung der Versorgungsqualität deutscher Krankenhäuser. Dafür ist der Bund bereit mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Greifen die geplanten Änderungen, dann würde das für unser Gesundheitssystem eine außerordentliche Verbesserung bedeuten. Pflege- und Hygienefachpersonal würden entlastet und dank einer hochwertigen Ausbildung in ihren Fähigkeiten bestärkt. Durch die erhöhten Kontrollen ist eine Qualitätssicherung in hohem Maße zu erwarten und die Krankenhäusern können durch die Ausweitung der Zuschüsse besser wirtschaften und dem rasenden technischen Wandel besser gerecht werden.
Für die Patienten ergibt sich aus der Reform natürlich zwangsläufig zunächst einmal eine allgemeine Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Daneben stellen jedoch die Ausweitung der Nachsorgemaßnahmen und die Sicherstellung der Erreichbarkeit von Gesundheitseinrichtungen für Jedermann nicht minder wichtige Faktoren für das Patientenwohl dar. Alles in allem ergibt sich aus dem Krankenhausstrukturgesetz langfristig eine umfassende Verbesserung für Personal und Patienten und eine leistungs- und qualitätssteigernde Prozessstruktur.

Kritik am Krankenhausstrukturgesetz

Krankenhausgesellschaften kritisieren vor allem, dass es keine Lösung hinsichtlich der Investitionsfinanzierung gibt. Das Problem des Investitionsdefizits wird somit nicht durch das neue Gesetz behoben. Zudem bleiben trotz der neuen Reglungen 90 % der Kosten an den gesetzlichen Krankenkassen hängen. Dem sollen allerdings die geplanten strukturellen Maßnahmen entgegenwirken, durch die deren Ausgaben in dreistelliger Millionenhöhe gesenkt werden sollen. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der im Gesetz vorgesehene Strukturfond für Krankenhausinvestitionen vermutlich nicht ausgeschöpft werden wird, da die Länder den hierfür geforderten Gegenwert in gleicher Höhe, nicht zahlen werden beziehungsweise können.
Obwohl das Krankenhausstrukturgesetz die Situation für das Personal verbessern konnte, wird dadurch keine Qualitätssteigerung gewährleistet. Gegenteilig könnte die Qualitätssteigerung dadurch gehemmt werden, dass sich Krankenhausmitarbeiter, statt um die Patientenversorgung, vielmehr um bürokratische Arbeiten bemühen müssen. Des Weiteren sollten die erforderliche Qualität und Transparenz gesetzlich verankert werden. Dies ist vor allem nötig, um Krankenhäuser mit geringerer Qualität zu identifizieren.
Letztlich sollten qualitativ schlechtere Krankenhäuser nicht durch eine geringere Vergütung bestraft werden, sondern stattdessen eher Anreize für eine Qualitätssteigerung geschaffen und konkrete Indikatoren zur Messung festgelegt werden.

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Daniel Nilles, Leitung Projektmanagement

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